Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der Die Spielarchitekten GmbH für den Vertrieb des Produkts Rallenge

Präambel

Rallenge ist ein Produkt für Anbieter von Stadtrallyes zur Erstellung und Spieldurchführung von iPad-basierten Rallyes für Gruppen. Das Produkt besteht aus einer App für iPads und einem Kunden- bzw. Adminbereich, der über einen Internetbrowser zugänglich ist. Über den Adminbereich werden die Spiele erstellt und verwaltet. Ein Spiel besteht aus einer beliebigen Anzahl an Aufgaben (Bilderrätsel, Texträtsel, Videos), die während einer Stadtrallye erledigt werden müssen. Die App wird für die Durchführung der Stadtrallyes benötigt.

Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Nutzungs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, der die Spielarchitekten GmbH, Chausseestr. 52, 10115 Berlin (im Folgenden Spielarchitekten) und den Kunden des Produktes Rallenge. Abweichende Vereinbarungen gelten nur für den jeweiligen Vertrag und nicht auch für künftige Verträge.
  2. Rallenge wird ausschließlich an Kunden vertrieben, die keine Verbraucher gemäß § 13 BGB sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Diese AGB finden auf Verträge zwischen Spielarchitekten und Verbrauchern keine Anwendung.
  3. Mit Annahme unseres Angebots auf Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde den Vorrang dieser AGB vor seinen abweichenden Vertragsbedingungen.
  4. Für die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen, die die Spielarchitekten neben dem Rallenge anbietet, gelten ergänzend zu diesen AGB die von den Spielarchitekten jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen, sofern vorhanden. Die Spielarchitekten können jederzeit neue Zusatzleistungen einführen. Unentgeltliche Zusatzleistungen oder Zusatzleistungen, die der Kunde einzeln bestellt und bezahlt, können die Spielarchitekten jederzeit im Rahmen der für Zusatzleistungen geltenden Vertragsbestimmungen wieder einstellen.

Vertragsgegenstand

  1. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht gemäß den nachfolgenden Regelungen. Für die Nutzung des Produkts Rallenge wird dem Kunden eine monatliche Nutzungsgebühr berechnet. Hinzu kommen verbrauchsbasierte Kosten, wie die Anzahl an durchgeführten Spielsessions und die Anzahl der angebotenen Spiele.
  2. Vertragsbestandteil wird auch die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für das Produkt Rallenge geltende Leistungsbeschreibung (hintpad.rallenge.com).
  3. Das Produkt wird dem Kunden für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Für die Software leisten die Spielarchitekten in der Weise Gewähr, dass Störungen und Schäden, während der Dauer des Vertrags kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind.
  4. Der Kunde erhält ein einfaches, auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an dem Produkt Rallenge. Das Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar.

Produktentwicklung

Die Spielarchitekten können das Produkt Rallenge ganz oder teilweise abändern und weiterentwickeln. Bei der Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Funktionen sind die Spielarchitekten frei, solange der Gesamtcharakter des Produkts (Erstellung von Rätseln, Durchführung von Stadtrallyes u. a.) erhalten bleibt. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf die Beibehaltung des Produktes Rallenge in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Version.

Weitere Pflichten des Kunden

  1. Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Kunden ist den Spielarchitekten unverzüglich mitzuteilen.

Preise und Preisanpassungen

  1. Die Pflicht zur Zahlung des monatlichen Nutzungsentgeltes beginnt mit der Anmeldung bzw. ggf. nach Ablauf einer vorher vereinbarten Probezeit.
  2. Das festgelegte monatliche Nutzungsentgelt ist im Voraus zum Anfang des jeweiligen Kalendermonats der Leistungserbringung seitens der Spielarchitekten fällig. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen, z. B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Produkt Rallenge werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden, fällig.
  3. Die Spielarchitekten können das monatliche Nutzungsentgelt erhöhen („Preiserhöhung“). Die Spielarchitekten informieren den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Die Spielarchitekten weisen den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung gesondert hin.

Laufzeit des Vertrages

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich (per E-Mail ausreichend) gekündigt werden. Mit gleicher Frist können gebuchte Zusatzmodelle gesondert gekündigt werden.
  2. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung/einen Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

Leistungsstörungen und Haftung

  1. Der Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Ausfall des Produkts die monatliche Nutzungsgebühr entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Ausfall zu vertreten hat oder soweit der Ausfall auf einer verspäteten Anzeige der Störung beruht.
  2. Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist die Haftung von den Spielarchitekten für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt:
    1. Die Spielarchitekten haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt.
    2. Wenn die Spielarchitekten durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten, wenn die Leistung unmöglich wird oder wenn die Spielarchitekten eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    3. Bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haften die Spielarchitekten für alle darauf zurückzuführenden Schäden.
    4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    5. Vorgenannte Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von den Spielarchitekten wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Änderungen der AGB

  1. Die Spielarchitekten sind bestrebt, das Produkt Rallenge kontinuierlich weiter zu entwickeln, zu verbessern und es dem technischen Fortschritt anzupassen. Um den daraus resultierenden neuen organisatorischen und prozessualen Anforderungen gerecht werden zu können, eventuelle Umgestaltungen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien entsprechend abzubilden und der aktuellen Rechtsentwicklung und Gesetzeslage anzupassen, können die Spielarchitekten weniger gewichtige Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt.
  2. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten sie als angenommen. Die Spielarchitekten werden den Kunden in der Änderungs-E-Mail auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen innerhalb der vorgenannten Frist, so ist der Kunde als die Spielarchitekten berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Schlussvereinbarungen

  1. Die Spielarchitekten sind berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Kunden sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten informieren die Spielarchitekten den Kunden 4 Wochen im Voraus. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne Zustimmung von den Spielarchitekten an Dritte übertragen.
  2. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf derselben Angelegenheit beruht. Die dem Kunden aus dem Vertragsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Spielarchitekten nicht übertragbar.
  3. Es gilt das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. Gerichtsstand ist der Sitz der die Spielarchitekten GmbH, wenn der Kunde Kaufmann ist.